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Preise für Mitglieder

Mitgliedschaft im Helios

Stand: 21.03.2024

  Jahresmitgliedschaft
01.01. bis 31.12.
Mitgliedschaft für eine Familieneinheit (Familie, Paar, Einzelperson) 290,- Euro
Mietkosten für eine Parzelle (zzgl. verbrauchte Stromkosten) 290,- Euro

Aufnahmegebühr lt. Satzung § 7 Abs. 4

150,- Euro
Kaution (wird zum Ende der Mitgliedschaft mit Rückgabe des besenreinen Stellplatzes zurückgezahlt) 300,- Euro

Winterpauschale (von November bis März pro Tag/Übernachtung pro Mitglied) 

2,- Euro

Geländeerhaltungskosten pro stimmberechtigtes Mitglied (können durch 15 freiwilligen Helferstunden/Jahr wegfallen*) 

300,- Euro

 * Von stimmberechtigten Mitgliedern ab dem 18. Lebensjahr wird erwartet, dass sie sich aktiv für den Verein einbringen. Dabei sind wir überzeugt, dass jedes Mitglied einen wertvollen Beitrag zum Vereinsleben leisten kann, unabhängig von seinem Alter und der Dauer seiner Vereinszugehörigkeit. Die vom Geländewart koordinierten gemeinsamen Arbeiten der Mitglieder dienen der Pflege und Erhaltung des Geländes und haben eine integrative Funktion, daher kommt auch der Teilnahme an diesen Arbeitstagen („Franztagen“) eine erhöhte Bedeutung zu. 

Jedes stimmberechtigte Mitglied soll sich pro Jahr im Umfang von 15 Stunden für den Verein einbringen, z.B. in folgenden Bereichen: 

  • Geländeerhaltungsmaßnahmen (an einem Franztag oder in Eigeninitiative, jedoch in Absprache mit dem Geländewart) – dazu gehören auch Kinder hüten oder Kochen während eines Franztages
  • Reparatur- bzw. Instandhaltungstätigkeiten (Patenschaften für Wegerinnen, Pool, Wasser, elektrische Anlagen u.a.)
  • Reparatur-, Aufräum- und Reinigungsarbeiten in gemeinschaftlich genutzten Vereinsgebäuden
  • unterstützende Organisations- und Verwaltungstätigkeiten (z. B. digitale Mitgliederverwaltung)
  • unterstützende Öffentlichkeitsarbeit (Webhosting etc.) 

Alle Helferstunden sind mit dem Geländewart bzw. dem Vorstand abzustimmen. Die geleisteten Stunden sind eigenverantwortlich schriftlich und datiert zu dokumentieren und vor der Jahresabrechnung dem Vorstand vorzulegen. Davon unberührt bleiben die Ämter und Aufgaben der gewählten Vorstands- und Vereinsratsmitglieder sowie deren Beisitzer. Mitglieder, die keine Arbeitsstunden leisten, zahlen für jede nicht geleistete Helferstunde 20 €. Ausgenommen hiervon sind alle Mitglieder ab 70 Jahre, die bereits länger als 10 Jahre Mitglied sind.